Zutrittsbestimmungen
Zum Naturistengelände SonnBad Schönhalde haben gemäss den geltenden Regelungen folgende Personen Zutritt:
- Mitglieder des Vereins
- Gäste eines SBS-Mitgliedes
- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
- INF-Mitglieder aus dem In- und Ausland
Voraussetzung für den Zutritt ist, dass die berechtigten Personen die fällige Eintrittsgebühr (Jahresgebühr oder Tagesgebühr) entrichtet haben.
Fragen zur Zutrittsberechtigung bitte via email: sbs@datazug.ch
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- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
- INF-Mitglieder aus dem In- und Ausland
Voraussetzung für den Zutritt ist, dass die berechtigten Personen die fällige Eintrittsgebühr (Jahresgebühr oder Tagesgebühr) entrichtet haben.
Fragen zur Zutrittsberechtigung bitte via email: sbs@datazug.ch
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- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
- INF-Mitglieder aus dem In- und Ausland
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- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
- INF-Mitglieder aus dem In- und Ausland
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- Mitglieder des Vereins
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Veranstaltungen
Die unten aufgeführten Anlässe sind grundsätzlich Vereinsmitgliedern und Gästen vorbehalten. Interessenten können sich unter info@sbs-schoenhalde.ch über die Möglichkeit einer Teilnahme erkundigen.
Ausserordentliche GV 23.11.2024
Das Jahresprogramm 2025 findest du hier.
Wir empfehlen, das Programm in regelmässigen Abständen neu anzuschauen.